Konzept zum Umgang mit
Absentismus
in der Grundschule Gellenbeck
Verfahren an der Grundschule Gellenbeck bei Abwesenheit von Schülern.
1. | Die Fehltage werden im Klassenbuch jeder Klasse vermerkt und als entschuldigt bzw. unentschuldigt gekennzeichnet. |
2. | In den Zeugnissen werden die Fehltage - davon unentschuldigt - dokumentiert. |
3. | Für die Fehltage erwarten wir von den Eltern eine telefonische bzw. schriftliche Entschuldigung. Am Fehltag reicht eine mündliche / telefonische Entschuldigung, nach den Fehltagen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzuweisen. |
4. | Bei längerem Fehlen ohne Rückmeldung durch Eltern erfolgt eine Rücksprache durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin. |
5. | Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass das Kind evtl. doch zur Schule kommen könnte, kann die Schulleitung ein ärztliches Attest einfordern. |
6. | Bei längerem / häufigen Fehlen ohne ersichtlichen Grund schaltet die Schulleitung das Jugendamt ein. |
7. | Kann ein Schüler / eine Schülerin auf Grund einer Erkrankung längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. In diesem Fall wird die Sportzensur evtl. ausgesetzt. |
8. | Bei der Beurlaubung von Unterricht gilt: Bei bis zu einem Schultag erfolgt die Freistellung durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin. Bei zwei und mehr Schultagen muss ein schriftlicher Antrag der Eltern über den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin an die Schulleitung erfolgen. |